Schiffsverkehr

Traditionell ist auf dem Bodensee am Seenachtfesttag mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Neben der gesamten Bodenseeflotte, die sich zum Feuerwerk in der Konstanzer Bucht trifft, sind auch viele hunderte Privatboote unterwegs. Damit alles im geordneten Rahmen verläuft, gibt es vom Landratsamt Konstanz eine besondere schifffahrtspolizeiliche Anordnung für diese Veranstaltung.

Sperrzone Feuerwerk

Ab dem Zeitpunkt der Verankerung der Feuerwerkschiffe im „Konstanzer Trichter“ bis zur Beendigung des Feuerwerks ist mit Wasserfahrzeugen ein Sicherheitsabstand (Schutzab-stand) von mindestens 50 m von den Feuerwerkschiffen einzuhalten. Sollte je nach Windstärke und Windrichtung der obligatorische Schutzabstand von 50 m vergrößert werden müssen, sind entsprechende Weisungen der Wasserschutzpolizei bzw. Seepolizei zu beachten. Während des Feuerwerks beträgt der Schutzabstand auf dem Wasser 300m zum Konstanzer Feuerwerk und 400m zum Kreuzlinger Feuerwerk.

Ankerliegeplätze

– östlich Seezeichen 5 (innerhalb der Seezeichen) bis Jakobsteg

– seeseitig Ostmole BSB Hafen Konstanz in dem mit Bojen gekennzeichneten Bereich

– mit Bojen gekennzeichneter Bereich vor der Seeburg Kreuzlingen –

– im Uferbereich östlich der Hafeneinfahrt Seegarten Kreuzlingen.

 

Hier empfiehlt sich eine frühe Anreise, um die Ankerplätze sicher belegen zu können.

Wichtig

Die Wasserfahrzeuge der gewerblichen Personenschifffahrt haben nach Ende des Feuerwerks umgehend ihre Liegeplätze zu verlassen und die Rückfahrt anzutreten. Die anderen Wasserfahrzeuge im „Konstanzer Trichter“ dürfen erst nach der Wegfahrt der Fahrgastschiffe Fahrt aufnehmen.

Dieser Teil der schifffahrtspolizeilichen Anordnung wird von der Wasserschutzpolizei verstärkt überwacht werden, um somit den geordneten Abfluss des Schiffsverkehrs aus dem Veranstaltungsraum zu gewährleisten.

Geschwindigkeit/Sog und Wellenschlag

Sämtliche Schiffs- und Bootsführer haben im „Konstanzer Trichter“ (ab der Linie Leuchtturm am Eichhorn bis Schiffslandestelle Bottighofen), im Bereich Hafeneinfahrt Konstanz sowie auf dem „Seerhein“ ab Ermatingen-Staad ihre Fahrweise, insbesondere Fahrgeschwindigkeit und Manövrierfähigkeit, am Veranstaltungstag ab 14.00 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages der erhöhten Verkehrsdichte anzupassen. Die Fahrzeugführer haben besonders auf stillliegende Wasserfahrzeuge zu achten und durch Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit unnötigen Wellenschlag zu vermeiden (Artikel 6.02, 1.03 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung).

Für den Bereich westlich einer gedachten Linie Seezeichen 10 – Bootshafen Seegarten/Kreuzlingen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Vergnügungsfahrzeuge am 13.08.2022 in der Zeit von 20:00h bis 24:00h auf 10 km/h begrenzt.

Grillverbot

Auf Vergnügungsfahrzeugen ist in den Bereichen Hafen Konstanz  sowie im Konstanzer Yachthafen Grillen mit offenem Feuer bzw. das Grillen mit Gasgrill verboten.

Abstände

Im Hafen gelten für die Belegung von Liegeplätzen und Gastplätzen: Zwischen den Steganlagen zur Hafenstraße dürfen Boote nur in einem Bereich bis maximal 20 Metern von der Uferkante zurück über die gesamte Breite festmachen. Für den Bereich ab 20 Metern von der Hafenkante ist in jeder der fünf Gassen ein Sicherheitskorridor von mindestens sechs Metern für Rettungsfahrzeuge durchgehend freizuhalten. Die Außenmole darf im Hafen maximal bis zu einer maximalen Breite von zehn Metern belegt werden. Das vorderste Hafenbecken ist für die Vorrangschiffe permanent freizuhalten. Die übrigen Hafenbereiche sind freizuhalten. Zu den bis nachmittags im Hafen liegenden Feuerwerkschiffen ist am Samstag, 13. August, ein Sicherheitsabstand von 25 Metern einzuhalten.

Mietboote an Land

Der Mietbootverkehr von und zum Gondelhafen beim Stadtgarten sowie zum Schifffahrtshafen Kreuzlingen ist nach Einbruch der Dunkelheit untersagt, da in diesem Bereich Wasserfahrzeuge aufgrund unzureichender Lichterführung und zu erwartender Unkenntnis der Bootsführer eine Gefahr für die übrige Schifffahrt bedeuten.

Lieber alkoholfrei

Als Führer eines Wasserfahrzeuges gilt die 0,8-Promillegrenze.  Mit einem Boot unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann umfangreiche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Bodenseeschifffahrtsordnung verbietet das Steuern eines Wasserfahrzeuges ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille. Ob mit einem Sportmotorboot oder Ruderboot spielt keine Rolle. Übrigens: Wer die Promillegrenze im Boot verletzt, kann auch die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge verlieren.

Beleuchtung

Grundsätzlich muss nach Einbruch der Dunkelheit jedes Wasserfahrzeug mit einer dem Fahrzeug entsprechenden Beleuchtung ausgestattet sein – auch Kanus, Schlauch- oder Ruderboote sowie Sups (weißes Rundumlicht).

Schwimmen, Baden, Tauchen, Angeln

Das Schwimmen, Baden, Tauchen und Angeln im Uferbereich „Frauenpfahl“ bis zur Alten Rheinbrücke und weiter im Bereich „Seestraße“ bis westliches Ende Yachthafen, ist am Veranstaltungstag ab 12.00 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten (§ 21 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg).

Wir wünschen euch viel spass!