Schiffsverkehr
Traditionell ist auf dem Bodensee am Seenachtfesttag mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Neben der gesamten Bodenseeflotte, die sich zum Feuerwerk in der Konstanzer Bucht trifft, sind auch viele hunderte Privatboote unterwegs. Damit alles im geordneten Rahmen verläuft, gibt es vom Landratsamt Konstanz eine besondere schifffahrtspolizeiliche Anordnung für diese Veranstaltung.
Sperrzone Feuerwerk
Ab dem Zeitpunkt der Verankerung der Feuerwerkschiffe im „Konstanzer Trichter“ bis zur Beendigung des Feuerwerks ist mit Wasserfahrzeugen ein Sicherheitsabstand (Schutzab-stand) von mindestens 50 m von den Feuerwerkschiffen einzuhalten. Sollte je nach Windstärke und Windrichtung der obligatorische Schutzabstand von 50 m vergrößert werden müssen, sind entsprechende Weisungen der Wasserschutzpolizei bzw. Seepolizei zu beachten. Während des Feuerwerks beträgt der Schutzabstand auf dem Wasser 300m zum Konstanzer Feuerwerk und 400m zum Kreuzlinger Feuerwerk.
Ankerliegeplätze
– östlich Seezeichen 5 (innerhalb der Seezeichen) bis Jakobsteg
– seeseitig Ostmole BSB Hafen Konstanz in dem mit Bojen gekennzeichneten Bereich
– mit Bojen gekennzeichneter Bereich vor der Seeburg Kreuzlingen –
– im Uferbereich östlich der Hafeneinfahrt Seegarten Kreuzlingen.
Hier empfiehlt sich eine frühe Anreise, um die Ankerplätze sicher belegen zu können.
Wichtig
Die Wasserfahrzeuge der gewerblichen Personenschifffahrt haben nach Ende des Feuerwerks umgehend ihre Liegeplätze zu verlassen und die Rückfahrt anzutreten. Die anderen Wasserfahrzeuge im „Konstanzer Trichter“ dürfen erst nach der Wegfahrt der Fahrgastschiffe Fahrt aufnehmen.
Geschwindigkeit/Sog und Wellenschlag
Sämtliche Schiffs- und Bootsführer haben im „Konstanzer Trichter“ (ab der Linie Leuchtturm am Eichhorn bis Schiffslandestelle Bottighofen), im Bereich Hafeneinfahrt Konstanz sowie auf dem „Seerhein“ ab Ermatingen-Staad ihre Fahrweise, insbesondere Fahrgeschwindigkeit und Manövrierfähigkeit, am Veranstaltungstag ab 14.00 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages der erhöhten Verkehrsdichte anzupassen. Die Fahrzeugführer haben besonders auf stillliegende Wasserfahrzeuge zu achten und durch Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit unnötigen Wellenschlag zu vermeiden (Artikel 6.02, 1.03 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung).
Grillverbot
Abstände
Mietboote an Land
Lieber alkoholfrei
Beleuchtung
Schwimmen, Baden, Tauchen, Angeln
Das Schwimmen, Baden, Tauchen und Angeln im Uferbereich „Frauenpfahl“ bis zur Alten Rheinbrücke und weiter im Bereich „Seestraße“ bis westliches Ende Yachthafen, ist am Veranstaltungstag ab 12.00 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten (§ 21 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Wir wünschen euch viel spass!